Im Rahmen von LEADER werden Projekte gefördert, die zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie (LES) von lokalen Aktionsgruppen (LAGs) und zur Stärkung der LEADER-Gebiete beitragen. Zentrale Elemente von LEADER sind dabei Vernetzung, Nachhaltigkeit, Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung. Die vielfältigen LEADER-Aktivitäten sollen zur Steigerung der Attraktivität der jeweiligen Region, zur nachhaltigen Nutzung vorhandener Potenziale, zur Bildung von Netzwerken und zur Bündelung von Kräften durch den innovativen und integrierten Ansatz beitragen.
Der Weg von Ihrer Projektidee zur LEADER-Förderung
Das Bayerische LEADER-Programm - in der Förderperiode 2014-2022
Fördervoraussetzungen
Ein Projekt ist förderfähig, wenn
- es grundsätzlich im Gebiet einer LAG liegt.
- es zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie einer LAG beiträgt.
Lokale Entwicklungsstrategie: Gemeinsam Ideen Zukunft geben - es im Projektauswahlverfahren der LAG die Mindestpunktzahl erreicht und von der LAG befürwortet worden ist.
Projektauswahlkriterien herunterladen
Antragsberechtig sind:
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen staatliche Behörden)
- Juristische Personen des privaten Rechts
- Natürliche Personen
- Personengesellschaften
Es besteht eine Zweckbindung von 12 Jahren bei Bauten, baulichen Anlagen und Erwerb von Grundstücken; 5 Jahre bei sonstigen geförderten Gegenständen (nach der Schlusszahlung).
Förderbeschränkungen
Förderbeschränkungen:
- Mindestfördersumme pro Projekt: 3.000€
- Höchstfördersumme pro Projekt: 200.000€
- Es darf sich bei einem Projekt nicht ausschließlich um Grunderwerb handeln. Falls der Grunderwerb Teil eines LEADER-Projekts ist, können die Kosten für den Grunderwerb bis maximal 10% der insgesamt anfallenden förderfähigen Kosten anerkannt werden
Nicht förderfähig:
- Projekte zur Erzeugung direkt in der Landwirtschaft produzierten Erzeugnisse (z.B. Getreide) + 1. Verarbeitungsstufe (z.B Mehl) werden nicht über LEADER gefördert
- Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben für Ersatzbeschaffungen, Reparaturen und laufende Betriebsausgaben wie Telefongebühren, Mieten, Pachten, Betriebsmittel, Zinsen, Leasingkosten etc.
- Der Druck von Büchern, Karten, Broschüren etc. ist nur zuwendungsfähig, wenn diese kostenlos abgegeben werden
- Ausgaben für den Erwerb von gebrauchter Technik und Ausstattung sind nicht zuwendungsfähig (Ausnahmen: historisches Material und Exponate, die für das Projekt notwendig sind)
- Es darf sich bei LEADER-Projekten nicht um Pflichtaufgaben von Gebietskörperschaften (z.B. Abwasserentsorgung, Wasserversorgung, Müllabfuhr, Bauleitplanung, Schulträgerschaft) handeln
- Umsatzsteuer ist nicht förderfähig.
Höhe und Art der Förderung
Zuwendungsfähige Ausgaben:
- Zuwendungsfähig sind die durch Rechnungen im Sinn des § 14 des Umsatzsteuergesetzes bzw. gleichwertige Belege nachgewiesene Ausgaben abzüglich Preisnachlässen (Skonti, Boni, Rabatte)
- Geld- und Sachpreise im Rahmen von Wettbewerben bzw. Veranstaltungen werden bis maximal 1.000 € als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt.
- Eigenleistungen bei dafür geeigneten investiven Projekten von Körperschaften / Stiftungen des öffentlichen Rechts, Vereinen und gemeinnützigen Einrichtungen.
- Ab einem Netto-Auftragswert von 10.000 € ist eine Markterkundung (mind. 3 Angebote) durchzuführen. Dies gilt auch für freiberufliche Leistungen, die nach der HOAI abgerechnet werden.
Die LEADER-Förderung erfolgt als Projektförderung (Zuschüsse) im Wege der Anteilfinanzierung.
Fördersätze:
- 30 % für produktive Investitionen (Einzelprojekte mit Gewinnerzielungsabsicht)
- 40 % für produktive Investitionen (Kooperationsprojekte mit Gewinnerzielungsabsicht)
- 50 % für sonstige Einzelprojekte
- 60 % für Kooperationsprojekte
- 70 % für transnationale Kooperationsprojekte
Merkblätter und Formulare
Merkblätter und Formulare für das LEADER-Förderprogramm sind auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung Landwirtschaft und Forsten abrufbar.
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